Schriftliche Prüfungen – ein Problem für dich ?
Literatur-Empfehlung
Kirsten Vollmer, Claudia Frohnenberg (2014): Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende. Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis.
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Schriftliche Prüfungen – ein Problem für dich ?
Prüfungs-Deutsch ist oft sehr schweres Deutsch.
Mit TOP-Aufgaben kannst du Prüfungen besser verstehen.
Was sind TOP-Prüfungen ?
Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK, www.dihk.de) müssen Prüfungen:
- objektiv sein,
- verständlich und eindeutig sein,
- einseitige Schwerpunkt-Bildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
- die berufliche Handlungs-Kompetenz überprüfen,
- zuverlässige Ergebnisse liefern,
- tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
- zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Prüflingen trennen und
- wirtschaftlich durchzuführen sein.
Das Problem: Die Realität sieht anders aus. Nicht alle Auszubildenden können ihre gute Ausbildung auch erfolgreich abschließen.
Wenn du eine geringe Sprach-Kompetenz, also eine Hör-Behinderung, einen Migrations-Hintergrund, Lern-Schwierigkeiten o. Ä. hast, dann kennst du das: Du hast mit der komplizierten Sprache in Prüfungs-Aufgaben mehr zu kämpfen als deine Mitschüler mit guten Deutsch-Kenntnissen.
Der Grund ist also nicht mangelnde Fachkompetenz. Das Problem sind die oftmals sehr komplexen Formulierungen der Prüfungs-Aufgaben.
Ergebnis: Deine Mitschüler, die gut Deutsch können, machen die bessere Mathe- oder Technologie-Prüfung.
Der Ausweg: Textoptimierte Prüfungen (TOP-Prüfungen). Sie schaffen gleiche Bedingungen für alle.
Textoptimierte Aufgaben
- sind ein anerkannter Nachteils-Ausgleich
- sind schnell und leicht zu erfassen
- haben eine um 20 % kürzere Zeit für das Lesen und Verstehen
- haben bis zu 5 % mehr richtige Antworten.
Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Inzwischen wurden weit über 3.000 Auszubildende mit TOP-Prüfungen geprüft (IHK, HWK, LWK).
Wer bekommt TOP-Aufgaben ?
Alle Auszubildenden mit behinderungsbedingt verminderter Sprachkompetenz haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf TOP-Prüfungen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (§ 9) und das Berufsbildungsgesetz (§ 65), die Handwerksordnung (§ 42 l) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Du hast ein Recht auf TOP-Aufgaben (Nachteils-Ausgleich), wenn du
- schwerhörig oder gehörlos bist
- eine Sprach-Behinderung (z. B. Aphasie) hast.
Wenn du keine anerkannte Behinderung hast,
dann kannst du trotzdem nach TOP-Aufgaben fragen.
Aber du hast keinen Rechts-Anspruch auf TOP-Aufgaben.
Was musst du tun ?
Für TOP-Aufgaben sind die Institutionen zuständig,
bei denen du deine Prüfung ablegst.
Deinen Antrag auf Nachteils-Ausgleich stellst du dort, wo du deine Prüfung ablegen wirst (z. B. bei deiner IHK, HWK oder LWK), beim Integrationsamt oder der Agentur für Arbeit.
So gehst du vor:
- Lade dir die Informationen rechts auf dieser Webseite runter und drucke sie aus !
- Geh zu deinem Lieblings-Ausbilder oder deiner Lieblings-Lehrerin !
- Zeige ihnen deine ausgedruckten Informationen ! Frage sie, ob sie dir helfen können, TOP-Aufgaben zu bekommen !
Wir wünschen dir viel Erfolg !