Prüfung geschafft mit TOP-Aufgaben

"Zur 1. Wiederholungsprüfung bekam ich TOP-Aufgaben. Damit habe ich die Abschlussprüfung geschafft!"

Sabrina L., gehörlos, Hörgeräte-Akustikerin

Schriftliche Prüfungen – ein Problem für dich ?

Prüfungs-Deutsch ist oft sehr schweres Deutsch.
Mit TOP-Aufgaben kannst du Prüfungen besser verstehen.

Was sind TOP-Prüfungen ?

Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK, www.dihk.de) müssen Prüfungen:

  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunkt-Bildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungs-Kompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Prüflingen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.

Das Problem: Die Realität sieht anders aus. Nicht alle Auszubildenden können ihre gute Ausbildung auch erfolgreich abschließen.
Wenn du eine geringe Sprach-Kompetenz, also eine Hör-Behinderung, einen Migrations-Hintergrund, Lern-Schwierigkeiten o. Ä. hast, dann kennst du das: Du hast mit der komplizierten Sprache in Prüfungs-Aufgaben mehr zu kämpfen als deine Mitschüler mit guten Deutsch-Kenntnissen.
Der Grund ist also nicht mangelnde Fachkompetenz. Das Problem sind die oftmals sehr komplexen Formulierungen der Prüfungs-Aufgaben.

Ergebnis: Deine Mitschüler, die gut Deutsch können, machen die bessere Mathe- oder Technologie-Prüfung.

Der Ausweg: Textoptimierte Prüfungen (TOP-Prüfungen). Sie schaffen gleiche Bedingungen für alle.

Textoptimierte Aufgaben

  • sind ein anerkannter Nachteils-Ausgleich
  • sind schnell und leicht zu erfassen
  • haben eine um 20 % kürzere Zeit für das Lesen und Verstehen
  • haben bis zu 5 % mehr richtige Antworten.

Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Inzwischen wurden weit über 3.000 Auszubildende mit TOP-Prüfungen geprüft (IHK, HWK, LWK).

Wer bekommt TOP-Aufgaben ?

Alle Auszubildenden mit behinderungsbedingt verminderter Sprachkompetenz haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf TOP-Prüfungen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (§ 9) und das Berufsbildungsgesetz (§ 65), die Handwerksordnung (§ 42 l) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.

Du hast ein Recht auf TOP-Aufgaben (Nachteils-Ausgleich), wenn du

  • schwerhörig oder gehörlos bist
  • eine Sprach-Behinderung (z. B. Aphasie) hast.

Wenn du keine anerkannte Behinderung hast,
dann kannst du trotzdem nach TOP-Aufgaben fragen.
Aber du hast keinen Rechts-Anspruch auf TOP-Aufgaben.

Was musst du tun ?

Für TOP-Aufgaben sind die Institutionen zuständig,
bei denen du deine Prüfung ablegst.
Deinen Antrag auf Nachteils-Ausgleich stellst du dort, wo du deine Prüfung ablegen wirst (z. B. bei deiner IHK, HWK oder LWK), beim Integrationsamt oder der Agentur für Arbeit.

So gehst du vor:

  • Lade dir die Informationen rechts auf dieser Webseite runter und drucke sie aus !
  • Geh zu deinem Lieblings-Ausbilder oder deiner Lieblings-Lehrerin !
  • Zeige ihnen deine ausgedruckten Informationen ! Frage sie, ob sie dir helfen können, TOP-Aufgaben zu bekommen !

Wir wünschen dir viel Erfolg !